Die SOKA-BAU wendet die Urlaubsregelung im Namen der Parteien des Tarifvertrags für die deutsche Bauwirtschaft an. Die SOKA-BAU berät und unterstützt Entsendeunternehmen und ihre Mitarbeiter in allen Fragen rund um das Urlaubssystem in 14 europäischen Sprachen. Zwischen der gewerkschaftlichen Gewerkschaft IG BAU und den Bauunternehmern wurde eine Lohnvereinbarung zur Erhöhung der Baumindestlöhne geschlossen. Die neuen bundesweiten Löhne gelten ab dem 1. April 2020. “Mehr als 200.000 Bauarbeiter profitieren von den höheren Mindestlöhnen”, sagte IG BAU-Bundesvorsitzender Robert Feiger. Auf nationaler Ebene setzt sich die IG BAU gegen das geplante Renteneintrittsalter von 67 Jahren (statt 65) ein. Die IG BAU ist auch auf europäischer Ebene sehr aktiv und drängt auf eine allgemeine Reform der allgemeinen Verträge der Europäischen Union mit dem Ziel, die Rechte der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene zu garantieren. Die IG BAU war eine der aktivsten Gewerkschaften, die gegen die sogenannte Bolkestein-Richtlinie kämpfte. Die IG BAU hat sich auch aktiv gegen das GATS-Abkommen der WTO zur Bekämpfung von Dienstleistungen, insbesondere für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des “Modus 4” des GATS (in dem Arbeitnehmer von Unternehmen mit den Arbeitsbedingungen ihres Herkunftslandes in ein anderes Land entsandt werden) bekämpft. 2013 sicherte sich die IG BAU eine Lohnerhöhung von 3,2 Prozent für zwölf Monate.
[2] 2016 verhandelte sie mit den Arbeitgebern über eine Lohnerhöhung für rund 785.000 deutsche Bauarbeiter. Nach der Vereinbarung erhielten die Beschäftigten in den westdeutschen Bundesländern ein Plus von 4,6 Prozent und in den östlichen Bundesländern über einen Zeitraum von 22 Monaten 5,3 Prozent. Ursprünglich hatte die Gewerkschaft eine Lohnerhöhung von 5,9 Prozent für ihre Beschäftigten gefordert. [3] Ähnliche Verhandlungen führten 2018 zu einer Lohnerhöhung von rund 6 Prozent für mehr als 800.000 Bauarbeiter über 26 Monate. [4] Der größte Teil der Tarifpolitik der IG BAU ist zentralisiert. Viele der nationalen Tarifverträge wurden von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt und gelten daher für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in bestimmten Branchen wie z.B. baulich und baureinigend. Da es in Deutschland bis vor kurzem keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gab, setzte sich die IG BAU ab 1990 für die Einführung sektoraler gesetzlicher Mindestlöhne auf der Grundlage der niedrigsten Kategorien branchenweiter Tarifverträge ein und war 1996 erfolgreich.Seitdem hat die IG BAU – gemeinsam mit den sektoralen nationalen Arbeitgeberverbänden – durch Tarifverträge, die durch eine Bundesverordnung des Bundesarbeitsministeriums für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gesetzliche branchenübergreifende Mindestlöhne für den allgemeinen Bau [1], Abriss, Maler, Gerüste, Dachdecker- und Gebäudereinigung einschließlich Hotelreinigung und Hausmeister geschaffen. Diese Mindestlöhne gelten auch für ausländische Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer vorübergehend nach Deutschland entsenden. Gewerbliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie auf Baustellen in Deutschland arbeiten. Um einheitliche Urlaubsregelungen auf deutschen Baustellen zu gewährleisten, gelten für entsandte Arbeitnehmer auch deutsche Gesetze und Tarifverträge für die Bauwirtschaft.