Leerer Vertrag — Ein Vertrag ist nichtig und kann ohne Anhörung gekündigt werden, wenn der Lehrer nicht im Besitz einer gültigen Bescheinigung oder Genehmigung ist oder die Voraussetzungen für die Verlängerung oder Verlängerung einer Bescheinigung oder Genehmigung nicht erfüllt, einschließlich der Nichtbeachtung einer strafrechtlichen Überprüfung des Hintergrunds oder der Verurteilung bestimmter Straftaten, bei denen das Opfer jünger als 18 Jahre ist. Gemäß den von TCTA eingeleiteten Rechtsvorschriften erlischt eine Bescheinigung nicht, wenn die Verarbeitung durch SBEC verzögert wird. Ein Bezirk darf den nichtig enden den Lehrervertrag nicht kündigen, wenn der Lehrer spätestens am 10. Tag nach seiner Nichtigkeit die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Genehmigung mit SBEC zu verlängern, zu verlängern oder zu validieren (siehe Seiten 15-18). Ein Vertrag kann auch für ungültig erklärt werden, wenn ein Bezirk erfahrt, dass der Lehrer wegen eines anderen Verbrechens als eines Verurteilten verurteilt wird, der einen Grund für den automatischen Widerruf von Zertifikaten begründet. Rückkehr zum Probevertrag — Ein Lehrer kann nur dann in den Bewährungsstand zurückversetzt werden, wenn er zustimmt. Ein zertifizierter Mitarbeiter kann auch auf Probe gestellt werden, wenn er eine Aufgabe in einer neuen Position annimmt, die eine andere Klasse von Zertifizierungen erfordert, z. B. Administrator, Berater oder Bibliothekar. Ein Bezirk sollte sich einiger anderer Anforderungen an Lehrkräfte im Bereich der Probezeit bewusst sein. Nach MCL 38.83b gilt ein Lehrer nicht als erfolgreich abgeschlossen, es sei denn, der Lehrer wurde bei seinen drei jüngsten jährlichen Leistungsbewertungen zum Jahresende, die gemäß Section 1249 des Michigan Revised School Code, MCL 380.1249, als wirksam oder hochwirksam eingestuft wurden, als wirksam oder hochwirksam eingestuft und hat mindestens fünf VolleSchuljahre in einer Probezeit absolviert. Ein Probelehrich mit einer fünfjährigen Probezeit, der bei drei aufeinanderfolgenden Jahresabschlüssen als hochwirksam eingestuft wird und mindestens vier volle Schuljahre absolviert hat, gilt als erfolgreich abgeschlossen. Während für zertifizierte Fachkräfte und Krankenschwestern, die zum ersten Mal vom Bezirk eingestellt werden oder seit zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Schuljahren nicht mehr im Bezirk beschäftigt sind, Probeverträge erforderlich sind, gibt es zwei Ausnahmen von dieser Anforderung.
Gemäß MCL 38.83 muss ein Bildungsausschuss einem Lehramt eine definitive schriftliche Erklärung darüber vorlegen, ob seine Arbeit wirksam war oder nicht. Für einen Lehramtsaufenthalt, der unter der fünfjährigen Zeit steht, wird ein Lehrer für das folgende Jahr beschäftigt, es sei denn, er wird mindestens 15 Tage vor Ende des Schuljahres – dem 30. Juni – schriftlich benachrichtigt, unabhängig davon, ob seine Dienste eingestellt werden. Dies bedeutet, dass eine schriftliche Mitteilung am oder vor Freitag, dem 15. Juni 2018, erfolgen muss.